U.S. CLOUD Act (2018)
Verpflichtet US-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe gespeicherter Daten – auch wenn diese in Europa liegen.
Deutsches Unternehmen · Hosting in Deutschland · Keine US-Muttergesellschaft.
Datenverarbeitung ausschließlich nach deutschem und europäischem Recht.
Keine Drittlandübertragung – personenbezogene Daten bleiben im deutschen Rechtsraum.
US-Anbieter können US-Gesetzen unterliegen – unabhängig vom Serverstandort.
Unabhängigkeit von US-Konzernen und eine klare Compliance-Struktur.
Konkret
Personenbezogene Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert. Entwicklungs- oder Supporttätigkeiten außerhalb Deutschlands erfolgen ohne Zugriff auf personenbezogene Daten.
Verpflichtet US-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe gespeicherter Daten – auch wenn diese in Europa liegen.
Erlauben Zugriffe auf Daten von Nicht-US-Bürgern im Rahmen nationaler Sicherheitsinteressen. Sie waren zentral im Schrems-II-Urteil des EuGH.
Das Privacy Shield wurde 2020 für ungültig erklärt. Das neue Data Privacy Framework wird juristisch überprüft – langfristige Rechtssicherheit ist nicht garantiert.
| Internationale Anbieter | business manager |
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